1. Die Reitanlage darf grundsätzlich nur von Vereinsmitgliedern des Reit- und Fahrvereins Neuenfelde genutzt werden.

2. Verhalten:

  • Der Hallenbelegungsplan ist bezüglich der eingetragenen Reitstunden zu beachten (Sperrung bzw. eingeschränkter Betrieb)
  • Bei allen Unterrichtseinheiten können bei rücksichtvoller Reitweise nach Absprache mit dem Reitlehrer 1 oder 2 Reiter mitreiten.
  • Longieren ist mit den Reitern in der Halle abzustimmen.
  • Die allgemeinen Verhaltensregeln für den Reitbetrieb sind unbedingt einzuhalten.
  • Beim Reiten ist ein Reithelm zu tragen.

3. Das Rauchen in der Reitbahn ist grundsätzlich Verboten!

4. Schäden an der Reitanlage sind einem Vorstandsmitglied zu melden.

5. Alle Hallennutzer sind verpflichtet Hallendienst zu leisten und die ausgeführten Arbeiten in den Hallendienstplan einzutragen.

6. Der Hallenvorraum und die Reithalle sind sauber zu halten

  • Die Bandentür ist stets geschlossen zu halten
  • Pferdeäpfel bitte nach dem Reiten aus der Halle entfernen
  • Vorraum bitte grundsätzlich fegen, auch wenn andere Reiter noch in der Bahn sind. (Bitte den Sand aus der Halle nicht nach draussen fegen.)

7. Beim Verlassen der Reithalle ist diese zu jeder Tageszeit abzuschließen.

8. Außenplätze bitte bei schlechten Bodenverhältnissen nicht nutzen.

9. Hindernisse sind nach der Nutzung wieder abzubauen und an den dafür vorgesehenen Plätzen zu verstauen.

 

Der Vorstand

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