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Reithalle

1. Die Reitanlage darf grundsätzlich nur von Vereinsmitgliedern des Reit- und Fahrvereins Neuenfelde genutzt werden.

2. Pferde, die das Vereinsgelände betreten, müssen ausnahmslos haftpflichtversichert sein.

3. Verhalten:

4. Das Rauchen in der Reithalle ist grundsätzlich Verboten!

5. Schäden an der Reitanlage sind einem Vorstandsmitglied zu melden.

6. Alle Hallennutzer sind verpflichtet Hallendienst zu leisten und die ausgeführten Arbeiten in den Hallendienstplan einzutragen.

7. Der Hallenvorraum und die Reithalle sind sauber zu halten

8. Beim Verlassen der Reithalle ist diese zu jeder Tageszeit abzuschließen.

9. Außenplätze bitte bei schlechten Bodenverhältnissen nicht nutzen.

10. Hindernisse sind nach der Nutzung wieder abzubauen und an den dafür vorgesehenen Plätzen zu verstauen.

 
 
Longierhalle

1. Die Reitanlage darf grundsätzlich nur von Vereinsmitgliedern des Reit- und Fahrvereins Neuenfelde genutzt werden.

2. Verhalten:

3. Das Rauchen in der Longierhalle ist grundsätzlich verboten!

4. Schäden an der Longierhalle sind einem Vorstandsmitglied zu melden.

5. Die Bandentür ist stets geschlossen zu halten.

 

Der Vorstand